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Drogen und Recht

 

Viele der genannte Substanzen sind im Betäubungsmittelgesetz als illegale Drogen aufgeführt. Von Konsumenten wird diese gesetzliche Regelung oft als ungerecht empfunden, weil die Risiken der legalen Drogen Alkohol und Zigaretten dagegen eher verharmlost werden.

Wie auch immer Du dazu stehst, Du musst Dich auf die derzeitige Rechtslage einstellen.

Das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) ist ziemlich kompliziert und enthält sehr viele Regelungen. Hinzu kommt, dass die Praxis der Strafverfolgung in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt wird. Hier nur die wichtigsten Orientierungspunkte:

 

Der Anbau, Besitz, Handel und Verkehr mit illegalen Substanzen ist strafbar. Wer  mit illegalen Drogen erwischt wird, erfüllt einen Straftatbestand, und die Polizei muss ein Ermittlungsverfahren einleiten.

 

Für alle illegalen Drogen gilt: Wenn eine Gefährdung anderer vorliegt (z. B. wenn Minderjährige beteiligt sind, in Schulen und Jugendeinrichtungen, beim Autofahren) wird das gerichtliche Verfahren trotz geringer Mengen weitergeführt.

 

 

Es wird unterschieden zwischen dem Besitz "geringer Mengen" und "nicht geringer" Mengen. Bei geringen Mengen, die als Eigenverbrauch bewertet werden, verringert sich das Strafmaß, oder das Strafverfahren kann ganz eingestellt werden. So liegt z.B. eine "geringe Menge" Cannabis je nach Bundesland zwischen 5 und 30 Gramm. Wenn keine Gefährdung anderer vorliegt und die geringe Menge zum Eigengebrauch bestimmt war, wird in der Regel das Verfahren eingestellt. Der Handel mit Drogen ist unabhängig von den Mengen grundsätzlich verboten und strafbar.

Wer unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug steuert, macht sich strafbar. Im Gegensatz zum Alkohol (0,5 Promille) gilt bei allen illegalen Drogen die Nullgrenze! In solchen Fällen ist mit Fahrverboten, Führerscheinentzug und medizinischen Untersuchungen ("Idiotentest") zur Ermittlung der weiteren Fahrtauglichkeit zu rechnen.